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Nachrichten


Eine Lüge wird auch durch noch so viele Wiederholungen nicht zur Wahrheit. (Eigener Spruch)
WRTH 2023
DG4DSL am 07.03.2023 um 07:42 (UTC)
 Das WRTH 2023 wird nun bzw. ist schon an deutsche Kunden verschickt worden. Damit endet eine längere Wartezeit auf dieses sehr umfangreiche Nachschlagewerk für ambitionierte Radiohörer. Es ist schon fast ein Wunder, dass es so ein gedrucktes Buch noch gibt, da man sich viele Informationen kostenlos im Internet besorgen kann.
 

Februar Wetter
Frank Mrosack am 06.03.2023 um 17:53 (UTC)
 Insgesamt gab es immer wieder winterliche Tage. Gefühlt war es oft nass und kalt bei wenig Sonnenschein.





Die Grafiken sind auch auf der Wetterseite zu finden.
 

Ende Februar
Frank Mrosack am 26.02.2023 um 13:32 (UTC)
 Ende Februar gab es nochmal richtigen Schnee. Das ist für unsere Region völlig normal.

Am Tschelentsy

Krokus im Schnee
 

PicoAPRS V4
DG4DSL am 25.02.2023 um 16:12 (UTC)
 Auch in den letzten Tagen wurde wieder fleißig an der Firmware geschraubt. Hier eine kleine Übersicht der Änderungen.

Changelog für PicoAPRS V4 Firmware:

Version 9 - 25.02.2023

-Bugfix: Einige Geräte können das Funkmodul mit Version 8 nicht erkennen

Version 8 - 16.02.2023

-NEU: BT Low Energy (BLE) zum TNC-Modus hinzugefügt. Jetzt können Sie Ihren PicoAPRS V4 mit einem iOS®-Gerät verbinden. Getestet mit der "APRS.fi"-App und der "RadioMail"-App.

-NEU: Fortschrittsbalken auf dem Update-Bildschirm (das werden Sie beim nächsten Update sehen)

-NEU: Die SET-Taste (rechts) im TNC-Modus ermöglicht es Ihnen, eine andere Frequenz für den TNC-Modus einzustellen.

-Bugfix: Die automatische Abschaltung mit leerer Batterie war beim letzten Update defekt.

-Einige andere kleine Verbesserungen und Bugfixes
 

Malahit DSP SDR aus China
DG4DSL am 19.02.2023 um 08:30 (UTC)
 Sie sind nicht wirklich neu, aber sie werden doch immer besser, die Malahit (mit verschiedener Schreibweise auch Malachit, Malachite) DSP SDR. Inzwischen gibt es die kleinen Empfänger in verschiedenen Ausführungen zu sehr unterschiedlichen Preisen. Die Firmware soll von russischen Entwicklern stammen, wo es auch den originalen Empfänger geben soll. Die chinesischen Klone sind durchaus brauchbar. Der Frequenzbereich reicht je nach Firmware bis 2 GHz. Alle gängigen Modulationen sind hörbar. Digitale Betriebsarten dekodiert die kleine Kiste jedoch nicht. Der größte Vorteil dürfte sein, dass man sieht was man hört, da ein großes Farbdisplay das Spektrum darstellt. Sonst lässt sich so ein SDR in der Regel nur mit einem PC derart nutzen. Hier ist es ein eigenständiges Gerät.



Die Empfangsqualität ist nicht unbedingt absolute Spitzenklasse, aber für den normalen Anwender reicht sie völlig aus. Die Bedienung des Gerätes ist einerseits komplex, aber einmal das Bedienkonzept verstanden geht alles leicht von der Hand. Leider liegt nicht jedem SDR eine Anleitung bei. Zumindest englische Anleitungen finden sich im Internet.
Fazit: Wer nicht nur einen klassischen Weltempfänger sucht, sondern auch einmal oberhalb 30 MHz die Frequenzen beobachten möchte erhält mit einem derartigen SDR ein interessantes Werkzeug. Manch herkömmlicher Funkempfänger sieht da alt aus.
 

Notstand
DG4DSL am 19.02.2023 um 07:56 (UTC)
 Es gibt zahlreiche Zeitgenossen, manche nennen sich Pepper, die der Meinung sind Amateurfunkgeräte nicht nur besitzen sondern auch benutzen zu dürfen. Mancher prahlt sogar öffentlich damit dies zu tun und beruft sich auf folgendes Gesetz.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.


So einfach sich dieses jetzt liest, so schwierig ist die Anwendung in der Praxis. Es ist auch normal, dass der Gesetzgeber hier genau prüfen wird, ob in einer vorliegenden Situation ein wirklicher "Notstand" vorlag. Sich also pauschal auf einen Notstand zu berufen kann bei der Benutzung eines Amateurfunkgerätes ohne entsprechende Genehmigung als Rechtsverletzung behandelt werden. Es gibt dazu auch viele Texte im Internet wo man sich bei Interesse genauer informieren kann.
 

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